Recht und Würde
in schwierigen Momenten
mediaraedcrf begleitet Sie bei KESB-Verfahren, Erbangelegenheiten und partnerschaftlichen Lebensarrangements — ruhig, klar und mit dem Blick fürs Wesentliche.
Drei Schwerpunkte.
Ein gemeinsamer Fokus.
Jeder Bereich unserer Arbeit ist auf den Menschen ausgerichtet — nicht auf das Verfahren.
KESB-Vertretung
Professionelle Vertretung vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde — bei Sorgerechtsfragen, Schutzmassnahmen und Beschwerden gegen KESB-Entscheide.
- Schriftliche Eingaben und Anhörungsvorbereitung
- Begleitung an Verhandlungen
- Rechtsmittelberatung bei strittigen Entscheiden
Erbstreitigkeiten
Begleitung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Familie — mit dem Ziel, Lösungen zu finden, die das Verhältnis der Beteiligten so weit wie möglich schonen.
- Pflichtteilsansprüche und Testamentsanfechtung
- Nachlassanalyse und Verhandlungsführung
- Vertretung vor Gericht bei Notwendigkeit
Konkubinatsverträge für Senioren
Rechtliche Absicherung für unverheiratete Paare im Seniorenalter — sorgfältig aufgestellt, damit beide Seiten wissen, worauf sie sich verlassen können.
- Eigentumsrechte und Erbrechtsfragen
- Pflege- und Vorsorgeplanung
- Verständliche Erläuterung aller Regelungen
Wann ist der richtige Moment?
Viele Fragen im Familienrecht sind mit der Zeit verbunden — je früher eine klare rechtliche Grundlage besteht, desto ruhiger lässt sich handeln. Ein erstes Gespräch gibt Orientierung.
Was beschäftigt unsere Mandantschaft
Wie lange dauert ein KESB-Verfahren üblicherweise?
Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab. Einfachere Verfahren können in wenigen Wochen abgeschlossen werden, komplexere Situationen — etwa wenn Gutachten eingeholt werden oder Beschwerdeverfahren folgen — können sich über mehrere Monate erstrecken. Wir erläutern Ihnen bei der Erstberatung eine realistische Einschätzung.
Kann ich einen KESB-Entscheid anfechten?
Ja, KESB-Entscheide können mit einer Beschwerde an das zuständige Gericht weitergezogen werden. Es gelten kurze Fristen, weshalb frühzeitige rechtliche Begleitung wichtig ist. Wir prüfen die Aussichten einer Beschwerde und beraten Sie ehrlich zu den Möglichkeiten.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Die Erbanteile sind klar geregelt, jedoch können im Familienkreis dennoch Differenzen entstehen — zum Beispiel über die Bewertung von Vermögenswerten oder Schenkungen zu Lebzeiten. Wir unterstützen bei einer geordneten Nachlassabwicklung.
Warum brauchen unverheiratete Senioren einen Konkubinatsvertrag?
Das Schweizer Recht kennt kein gesetzliches Erbrecht für unverheiratete Lebenspartner. Wer den Partner absichern möchte, muss dies ausdrücklich regeln. Ein Konkubinatsvertrag schafft Klarheit über Eigentumsverhältnisse, gemeinsame Ausgaben und Vorsorgewünsche — und gibt beiden Seiten Sicherheit.
Wie viel kostet eine erste Beratung?
Die Kosten einer Erstberatung hängen vom Umfang des Gesprächs und der Komplexität Ihrer Situation ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Kurzgespräch — wir geben Ihnen einen klaren Überblick, bevor ein Mandat erteilt wird.
Wie gehen Sie mit vertraulichen Informationen um?
Alle uns anvertrauten Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Diese gesetzliche Grundlage ist das Fundament unserer Arbeit — Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Vertrauen gewahrt bleibt.
Besuchen Sie uns in Aarau
Rathausstrasse 6, 5000 Aarau
Sprechen Sie uns an
Eine erste Nachricht genügt. Wir melden uns bei Ihnen und klären gemeinsam, wie wir Ihnen weiterhelfen können.
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Telefon+41 62 391 74 58
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E-Mail[email protected]
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Sa: nach Vereinbarung